Aktuelle Stornobedingungen in Zeiten von COVID-19

Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotelschließung können Sie natürlich, auch kurzfristig, kostenfrei stornieren.

Ein guter Tipp:

Die Europäische Reiseversicherung hat aktuell auch Storno- und Reiseabbruchsfälle in Zusammenhang mit Covid-19 in ihren Versicherungsumfang aufgenommen. Wir empfehlen, die Reiserücktrittskostenversicherung gleich zusammen mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne oder Sie informieren sich gleich direkt bei  www.europaeische.at

Andernfalls gelten die österreichischen Hotel- und Vertragsbedingungen.

Stornierungen sind nur schriftlich gültig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden in einen Wertgutschein für Ihren nächsten Aufenthalt umgewandelt oder zurück überwiesen.