Aktuelle Stornobedingungen in Zeiten von COVID-19
Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotelschließung können Sie natürlich, auch kurzfristig, kostenfrei stornieren.
Ein guter Tipp:
Die Europäische Reiseversicherung hat aktuell auch Storno- und Reiseabbruchsfälle in Zusammenhang mit Covid-19 in ihren Versicherungsumfang aufgenommen. Wir empfehlen, die Reiserücktrittskostenversicherung gleich zusammen mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne oder Sie informieren sich gleich direkt bei www.europaeische.at
Andernfalls gelten die österreichischen Hotel- und Vertragsbedingungen.
Stornierungen sind nur schriftlich gültig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden in einen Wertgutschein für Ihren nächsten Aufenthalt umgewandelt oder zurück überwiesen.